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Compliance, Geldwäsche, AML, KYC, Financial Crime, Terrorismusfinanzierung, Wirtschaftskriminalität, Automatisierung, Anti Fraud, RegTech, Data Quality, Datenqualität, Robotic Process Automation

Financial-Crime

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Wie Banken Transaktionen, Sanktionen und Embargos überwachen

Financial-Crime-Compliance ist ein vielschichtiges und sehr aktuelles Themenfeld. Die Einhaltung der Vorschriften zur Vermeidung von Finanzkriminalität war noch nie so wichtig und gleichsam fordernd wie jetzt. Aufgrund der zunehmenden Regulierung sowie Sanktionierung sind wirksame Compliance-Management-Systeme eine zwingende Notwendigkeit – insbesondere für die Finanzbranche. Die Experten der PPI AG unterstützen Finanzinstitute bei der Orientierung im Regelungsdschungel und beraten in der fachlichen Umsetzung ebenso wie bei der Auswahl geeigneter technischer Systeme und Tools.

 

Der Gesetzgeber misst der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine hohe Bedeutung zu. Erste entsprechende Maßnahmen auf europäischer Ebene gab es bereits 1991. Die Umsetzung der 1. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht führte zur Aufnahme der Geldwäsche als Straftatbestand in das deutsche Strafgesetzbuch, § 261 StGB. Zudem wurde das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – kurz: Geldwäschegesetz – verabschiedet. Seither hat die ursprüngliche EU-Richtlinie mehrfache Ergänzungen sowie Modifikationen erfahren. So wurde sie auch um das Thema Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, welches eng mit der Geldwäscheprävention verknüpft ist, erweitert.

Mehr Regeln in immer kürzerer Zeit sowie härtere Sanktionen: Der Druck nimmt zu

Neue geldwäscherechtliche Vorschriften in kürzeren Zeitabständen stellen die Finanzbranche vor große Herausforderungen, Anforderungen in die Praxis umsetzen. Für viele Verpflichtete des GwG wird es immer schwieriger, dem Takt des Gesetzgebers unmittelbar zu folgen.

Die Verschärfung der straf- und haftungsrechtlichen Folgen von Geldwäscheverstößen erhöhen den Druck auf die Akteure. Der Strafrahmen beträgt inzwischen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Auch ist die mögliche Höhe von Geldbußen deutlich gestiegen. Das zunehmende mediale Interesse erhöht daneben das Risiko von Reputationsschäden. Der Gesetzgeber hat zudem die strafrechtliche Haftung für Geldwäschedelikte auch auf juristische Personen ausgedehnt.

Für die Zukunft gilt es zu bedenken, dass weitere Ansätze zur Sanktionierung von Straftaten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Teil seit Jahren in Planung sind – etwa die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, das bisweilen jedoch noch nicht letztverbindlich für die Praxis in Kraft gesetzt wurde. Wirksame Präventionsmaßnahmen sind somit auch künftig unerlässlich.

Vor allem die Geldwäschebeauftragten der Kreditinstitute stehen inzwischen unter erhöhtem Druck, die Flut der vorgegebenen regulatorischen Anforderungen adäquat und fristgerecht in die Praxis umzusetzen, um nicht der Gefahr einer persönlichen Haftung ausgesetzt zu sein (vgl. u. a. Beschluss des OLG Frankfurt v. 10.04.2018, AZ 2 Ss-OWi 1059/17).

Um all diese Risiken in ihrer Vielgestaltigkeit rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren, ist daher die Definition, Implementierung und Überwachung geeigneter – und gegebenenfalls automatisierter – Präventionsmaßnahmen zwingend notwendig, inklusiver ihrer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Denn neben ständig neuen Rechtsvorschriften ändern sich auch die Methoden in der Praxis fortwährend. Einen Überblick über die wesentlichen geldwäscherechtlichen Regelungen im Zeitverlauf sowie die gegenwärtig geplanten Vorhaben gibt der Regelungskatalog der PPI.

PPI-Regelungskatalog – die wesentlichen Geldwäschevorschriften im Überblick

Wir haben die wichtigsten Regularien zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Sie übersichtlich zusammengestellt. Zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bedarf es adäquater Lösungs- und Umsetzungskonzepte im jeweiligen Institut. Im Folgenden erfahren Sie mehr über unser Leistungsangebot.

Unsere Leistungen im Überblick

Bestandsaufnahme

  • Untersuchung des Ist-Zustandes
  • Analyse bestehender und neuer gesetzlicher sowie regulatorischer Regelungen
  • Ableiten eines Anforderungskataloges
  • Identifizierung von Lücken respektive von Optimierungsbedarf (High-Level)
    • Gegebenenfalls Einbeziehung von Automatisierungsmaßnahmen

Analyse und Design

  • Identifizierung (und Priorisierung) von Lücken und Auswirkungen (Vertiefungsphase)
  • Analyse des bestehenden Transaktionsmonitoringsystems sowie der bestehenden KYC-Prozesse
  • Entwicklung von Lösungsansätzen
    • Definition von Handlungsalternativen
    • Festlegung institutsspezifischer Einzelmaßnahmen
  • Konzeptionierung und Design von Automatisierungslösungen (RegTech-Lösungen)

Operational Excellence

  • Umsetzung der notwendigen Anpassungen respektive Erweiterungen in der Organisation, den Prozessen und den IT-Systemen
  • Implementierung von RegTech-Lösungen
  • Gegebenenfalls Einführung eines neuen Transaktionsmonitoringsystems (einschließlich der Nutzung des PPI-Netzwerkes zu führenden Systemherstellern), wenn erforderlich

Systematische Entlastung mit RegTech-Lösungen

Vor dem Hintergrund der steigenden regulatorischen Anforderungen in Verbindung mit knappen Zeitvorgaben für die Umsetzung können technische Lösungen im Compliance-Umfeld ein Mittel der Wahl sein. Sinnvoll eingesetzt entlasten sie Beschäftigte und helfen, die Effizienz zu erhöhen.

PPI unterstützt bei Identifikation, Konzeptionierung, Design und Auswahl sowie  Implementierung von RegTech-Lösungen. Das zugehörige Leistungsangebot umfasst beispielsweise auch die automatisierte Abgabe geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen bei der FIU.

Automatisierte Abgabe geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG

Analysephase

Soll- / Ist-Analyse

  • Untersuchung des Ist-Zustands (u.a. Analyse des Datenhaushaltes)
  • Festlegung der Rahmenbedingungen
  • Identifikation, Analyse und Auswahl einer RegTech-Lösung

Konzeptionsphase I

Datenmapping

  • Identifikation der Quelldatenfelder
  • Transformation der Quelldaten ins Zielformat

Konzeptionsphase II

Benutzeroberfläche

  • Design der Oberfläche für die Datenüberprüfung
  • Definition des institutsspezifischen Prozess- und Freigabeablaufes

Implementierungsphase

Umsetzung der Lösung

  • Programmieren der Software
  • Testing und Rollout der Software
  • Schulungen der Mitarbeiter
  • Go-Live-Unterstützung

Unsere Themen im Überblick

Ihre Ansprechpartner

Sandra Reinhard, LL.M.

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+49 160 96781728
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Claudia Löschmann, LL.M.

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+49 151 65205499
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