Grundsätzlich sollen die Geldwäscherichtlinien verhindern, dass illegale Gelder in den offiziellen Finanz- und Wirtschaftskreislauf gelangen. 1991 trat die erste europäische Richtlinie hierzu in Kraft.
Auf EU-Ebene wurde – aufbauend auf den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) – 1991 die 1. Geldwäscherichtlinie ausgearbeitet.
Mit der 2. Geldwäscherichtlinie bezog die EU neben Banken und Finanzdienstleistern auch Bereiche des Nichtfinanzsektors in die Geldwäschebekämpfung ein.
Die 3. Geldwäscherichtlinie enthält unter anderem eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten, eine Verpflichtung zur Schaffung einer nationalen Zentralstelle für Verdachtsanzeigen und die Integration der Terrorismusfinanzierung in die Geldwäschebekämpfung.
Insgesamt hat die EU bei der Geldwäscheprävention sowie der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung verschiedene grundlegende Regelungen für die Verpflichteten gesetzlich vorgeschrieben. Diese werden sukzessive angepasst und wurden zum Teil auch schon deutlich verschärft.
Risikomanagement und Abgabe von Verdachtsmeldungen
Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen alle Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement gem. §§ 4 ff. Geldwäschegesetz (GwG) verfügen, hierzu zählen etwa:
Liegen dem Verpflichteten verdachtsbegründende Tatsachen für ein Geldwäschedelikt vor, welche durch eine Plausibilitätsprüfung nicht beseitigt werden können, liegt nachfolgende Pflicht vor:
Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten
Zu diesem Komplex zählen gem. §§ 10 ff. GwG abhängig vom Risiko insbesondere:
Beachtung von Sanktionslisten
Bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung haben die Verpflichteten insbesondere diverse Länder- und Sanktionslisten in ihren Prozessen und IT-Systemen zu berücksichtigen. In diesem Kontext sind sowohl aufgeführte Personen und Staaten als auch Güter und Waren einzubeziehen. Zu diesen Listen zählen etwa:
Sandra Reinhard, LL.M.
Senior Manager
+49 160 96781728
Sandra.Reinhard(at)ppi.de
Claudia Löschmann, LL.M.
Wirtschaftsjuristin, Senior Consultant
+49 151 65205499
Claudia.Loeschmann(at)ppi.de