Anti-Fraud
Zur Bekämpfung und Prävention von Fraud ist ein ganzheitliches Vorgehen unerlässlich.
Am 12. Juni 2014 wurde die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung gilt seit dem 3. Juli 2016 unmittelbar und musste nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Die MAR ersetzt seitdem einzelstaatliche Gesetze wie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und einzelne Verordnungen (u. a. MaKonV, WpAIV, FinAnV).
Die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insiderhandel und Markmanipulation (MAD) ergänzt die MAR. Die Mitgliedsstaaten mussten die MAD bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umsetzen.
Folgende Finanzmarktakteure sind von der MAR und MAD betroffen:
Wesentliche Neuerungen der MAR und MAD sind:
PPI unterstützt Sie in drei Phasen, um ein geeignetes Vorgehen zur Umsetzung der Anforderungen der MAR und MAD zu erarbeiten. Es gilt, die Anforderungen aufzunehmen, Gaps zu identifizieren sowie die notwendigen Änderungen der betroffenen Prozesse und IT-Systeme festzulegen und umzusetzen. Gerne unterstützt PPI Sie auch in späteren Prozessschritten. Unsere Experten verfügen über mehrjährige Expertise in den Themen Marktmanipulation und Insiderhandel und über ein sehr gutes Netzwerk zu den führenden Softwareherstellern.
Zur Bekämpfung und Prävention von Fraud ist ein ganzheitliches Vorgehen unerlässlich.
Geldwäsche ist direkt mit organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität verbunden.
MiFID II sieht Änderungen insbesondere für die Wertpapierdienstleistung der Anlageberatung vor.
Für ein effektives Compliance-Management müssen alle Maßnahmen ineinandergreifen
Matthias Dippold
Senior Consultant
+49 69 2222942-4211
Matthias.Dippold(at)ppi.de