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Marktmanipulation, Insiderhandel, Compliance, MAR, MAD, Transparenz im Wertpapiergeschäft, Financial Crime, EU-Marktmissbrauchsverordnung

Marktmanipulation und Insiderhandel

MAR und MAD – Umfangreiche Überwachungsanforderungen für den Finanzmarkt

Funktionierende Wertpapiermärkte bilden das Rückgrat für Innovation und Wachstum. Ziel der Neufassung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) aus dem Jahr 2016 ist die Integrität der Wertpapiermärkte durch mehr Transparenz zu fördern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Märkte zu stärken. Denn Marktmanipulation und Insiderhandel stellen eine der größten Gefahren für einen transparenten Wertpapierhandel dar.

Mit dem Regelungsansatz der (MAR) und der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) werden Kernbereiche wie Marktmanipulation und Insiderhandel europaweit einheitlich geregelt. Zahlreiche Finanzmarktakteure unterliegen den Regelungen zur Überwachung von Marktmanipulation und Insiderhandel.

Neben Emittenten und Personen, die mit Finanzinstrumenten oder Warenderivaten handeln, sind ebenso Personen hiervon betroffen, die Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausführen.

Bußgeld- und Strafvorschriften wurden durch die MAD in nationales Recht umgesetzt. Sie haben sich deutlich verschärft mit dem Resultat, dass sich Bußgelder auf bis zur dreifachen Höhe der durch Verstöße erzielten Gewinne oder vermiedenen Verluste belaufen können.

 

 

Hierbei sind viele Aspekte zu beachten:

  • Bereits der Versuch der Marktmanipulation ist strafbar, womit eine Überwachung auch nicht ausgeführter Wertpapieraufträge erforderlich ist.
  • Es gilt die Pflicht zur automatisierten Überwachung verbotener Spielarten wie etwa Wash Trades, Improper Matched Orders, Pump & Dump oder Ping Orders und anderen.
  • Der Anwendungsbereich umfasst neben traditionellen Handelsplätzen auch multilaterale und organisierte Handelssysteme (MTFs und OTFs).
  • Beim Führen von Insiderlisten und deren Inhalten sind viele zusätzliche Felder zu berücksichtigen, etwa private und dienstliche Telefonnummern, vollständige Privatanschrift und andere Angaben.
  • Auch Änderungen bei Eigengeschäften von Führungspersonen, sogenannte Manager‘s Transactions (ehemals Director‘s Dealings) müssen dokumentiert werden.
  • Insiderinformationen unterliegen der Pflicht zur Offenlegung, etwa mittels Ad-hoc-Nachrichten.
  • Marktsondierungen sind zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen im Überblick

PPI unterstützt Sie in allen Bereichen bei der Erarbeitung eines geeigneten Vorgehens zur Umsetzung der Pflichten, die aus den Vorgaben zur Überwachung von Marktmissbrauch resultieren: von der GAP-Analyse bis hin zum Review der getroffenen Maßnahmen. Dabei geht es insbesondere darum, sämtliche Anforderungen aufzunehmen, die GAPs zu identifizieren sowie die notwendigen Änderungen der betroffenen Prozesse und IT-Systeme festzulegen und zu implementieren. Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Parametereinstellungen Ihres IT-Systems für das automatisierte Monitoring.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei späteren Prozessschritten zur Seite. Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Expertise in der Umsetzung der Verordnung zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie über ein sehr gutes Netzwerk zu den führenden Softwareherstellern.

Unser Vorgehensmodell:

Vorgehensweise zur Umsetzung der Anforderungen zu Marktmissbrauch:

ACTICO RegTech Day 2018 im Rückblick: Spannende Vorträge, Diskussionen und Best Practices

Welche Aufgaben lassen sich in Compliance automatisieren und wie weit ist die Digitalisierung mit Machine Learning vorangekommen? Dies und mehr haben Reg- und Tech-Spezialisten auf dem ACTICO RegTech Day am 25.09.2018 in Zürich diskutiert. PPI war dabei.

Wash Trades, Improper Matched Orders, Ping Orders, Phantom Orders - Finanzinstitute sind aufgrund der EU-Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, Systeme zum Monitoring „verbotener Spielarten“ einzurichten.

Erfahren Sie, wie die Umsetzung von Monitoring-Systemen gelingt.

Unsere Themen im Überblick

Ihre Ansprechpartner

Sandra Reinhard, LL.M.

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Senior Manager

+49 160 96781728
Sandra.Reinhard(at)ppi.de

Tina Cali-Peters

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