Studie MiFID-II-Readiness-Index
50 MiFID-II-Verantwortliche aus deutschen Kreditinstituten haben zum aktuellen Stand der Umsetzung Auskunft gegeben.
Die Finanzmarktkrise, neue Marktteilnehmer, Produkte, Handelsformen und technologische Entwicklungen (wie Algo Trading oder High Frequency Trading) haben die Finanzmärkte nachhaltig verändert. Aus diesem Grund hat sich die Europäische Kommission entschieden, die bisherige EU Richtlinie 2004/39/EG Marktes in Financial Instruments Directive (MiFID) einem Review zu unterziehen.
Die ursprüngliche Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet (MiFID II) und um eine Verordnung (MiFIR) ergänzt. Der europäische Gesetzgeber will damit das Anliegen der G20 erfüllen und bislang weniger regulierte Finanzgeschäfte stärker beaufsichtigen, das Wertpapierdienstleistungsgeschäft umfassender regulieren und den Anlegerschutz weiter verbessern. Mit diesen Regelungen wird der rechtliche Rahmen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen neu gestaltet. Die Umsetzung der Regelungen wird für die betroffenen Unternehmen der Finanzindustrie neue Herausforderungen bringen wird.
Am 12. Juni 2014 wurden die Neufassung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente MiFID II und die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente MiFIR im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Im April 2016 hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss der Europäischen Union offiziell beschlossen, die Anwendungsfrist für die überarbeitete EU-Richtlinie MiFID um ein Jahr zu verschieben. Neuer Stichtag ist nun der 3. Januar 2018. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anwendung der Finanzmarktrichtlinie für alle Institute verbindlich. Der deutsche Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben im Rahmen des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes FiMaNOG umgesetzt.
PPI unterstützt Sie in allen Phasen bei der Erarbeitung eines individuellen Vorgehens – von der GAP-Analyse bis zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. Unsere Dienstleistungen zielen dabei auf die Balance von Nachhaltigkeit und Effizienz. Es gilt, sowohl einen regelkonformen Geschäftsbetrieb sicherzustellen als auch die Wettbewerbsfähigkeit durch Optimierung betroffener Prozesse und IT-Systeme zu verbessern.
50 MiFID-II-Verantwortliche aus deutschen Kreditinstituten haben zum aktuellen Stand der Umsetzung Auskunft gegeben. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den MiFID-II-Anforderungen ermöglicht den Instituten, neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Phase 1 - Bestandsaufnahme
Untersuchung des Ist-Zustands,
Identifizierung aller betroffenen Projekte,
Impact-Analyse,
Identifizierung und Priotisierung von Gaps,
Aufbau eines Kompetenzteams
Phase 2 - Analyse und Design
Analyse der MiFID-Anforderungen,
Überprüfung des Geschäftsmodells,
Definition der notwendigen Aktivitäten,
Entwicklung von Lösungsansätzen,
Erstellung der Roadmap
Phase 3 - MiFID-Readiness
Umsetzung der notwendigen Anpassungen bzw. Erweiterungen in den Organisationen, Prozessen und IT-Systemen
Abhängig von Größe und Geschäftsmodell der Bank
Laufende Analyse der regulatorischen Anforderungen (Level-2-Dokumentation)
50 MiFID-II-Verantwortliche aus deutschen Kreditinstituten haben zum aktuellen Stand der Umsetzung Auskunft gegeben.
Bestehende Regelungen zielen vor allem darauf ab, dass Anleger von Wertpapierfirmen diejenigen Informationen erhalten, die sie für eine sachgerechte Anlageentscheidung benötigen.
Christian Appel
Partner
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Sandra Reinhard
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