SFDR – nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Mit der Offenlegungsverordnung werden Finanzinstitute verpflichtet, nachhaltigkeitsbezogene Informationen sowohl auf Unternehmens- wie auch auf Produktebene zu veröffentlichen. Dies betrifft neben der Webseite auch vorvertragliche Informationen und periodische Kundenreports. Bereits am 10. März 2021 müssen Finanzinstitute Informationen zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen. Bis Ende 2022 erhöht sich der Detailgrad der Informationen, die gefordert werden.