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IReF

IReF – die Vereinfachung im Meldewesen frühzeitig angehen

Das Meldewesen im Finanzsystem des Euroraums soll einfacher werden – Stichwort Integrated Reporting Framework (IReF). Wo liegen die Vorteile, wo die Herausforderungen, welche Kompetenzen braucht es für die Implementierung?

Ausgangslage:

Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, eine Vielzahl von Reportings für die Europäische Zentralbank (EZB), die nationalen Aufsichtsbehörden sowie weitere Aufsichtsorgane und -mechanismen zu erstellen. Zur Abdeckung der zahlreichen regulatorischen Meldeanforderungen wird regelmäßig Bericht für Bericht, der Zyklus von Datenbeschaffung, Datenprüfung auf sachgerechte Verwendung und Datenimplementierung durchlaufen. Der technische Aufwand für die Zusammenstellung dieser Informationen aus den Systemen der Bank und für die meldetaugliche Aufbereitung ist immens. Die IT-Umsetzung und der anschließende Regelbetrieb verschlingen erhebliche technische und personelle Ressourcen. Unter der Komplexität des bestehenden Verfahrens leiden die Qualität und die weitere Nutzung der aufwendig generierten Inhalte, da es nicht nur bei der Erhebung, sondern auch bei der Aggregation auf Länder- und EZB-Ebene viele Quellen für Inkonsistenzen gibt.

Inkonsistenzen auf der Mikroebene (Finanzinstitute):

  • manuelle Korrekturen
  • immer wieder neue Bewertung und Interpretation der verfügbaren Daten
  • allgemeine Datenqualität
  • unterschiedliche Detailtiefe
  • verschiedene Auslegung und Gewichtung der technischen Regulierungsstandards (RTS)
  • Redundanzen
  • Zeitpunkt der Valutierung und Extraktion

Inkonsistenzen auf der Makroebene:

  • variierender Fokus der nationalen Aufsichtsbehörden
  • verschiedene Gewichtung und Auslegung der in den Regelwerken enthaltenen Anforderungen an die Meldedaten
  • unterschiedliche Nutzung vorhandener Interpretationsspielräume

Welche Lösungen bietet IReF an?

Ein Hauptziel von IReF ist die deutliche Verringerung des Meldeaufwands der Banken im Euroraum bei gleichzeitiger Abdeckung des Informationsbedarfs für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Grundlegendes Prinzip ist die Einlieferung granularer Meldedaten in ein regulatorisch vorgegebenes Datenmodell, aus dem sich eine Vielzahl von Berichten erzeugen lässt. Die Harmonisierung der Datenerhebung in den einzelnen Ländern und ihren Finanzinstituten führt zu der gewünschten Aufwandsreduktion. Konkret soll die Umsetzung des IReF mehrere Probleme im aktuellen aufsichtsrechtlichen Meldewesen lösen:

  • verschiedene nationale Datenmodelle, basierend auf heterogenen Wörterbüchern
  • unterschiedliche Übertragungsfrequenzen, Zeitpläne und Aggregationsebenen
  • Dopplungen und Überschneidungen in der Berichterstattung mit komplexen Berichterstattungsplänen und -prozessen
  • Abweichungen in der Revisionspolitik und der Herangehensweise an Ausnahmeregelungen und Datenaustauschformate

Darüber hinaus soll IReF die Kosteneffizienz im Meldewesen steigern. Dies wird zum einen durch Skaleneffekte erreicht, zum anderen durch die systematische Anwendung des Prinzips „einmal definieren, einmal melden, einmal regulieren, als ein System agieren“.

In den beiden folgenden Grafiken ist die Transformation vom bestehenden Meldewesenprozess zur Prozessdarstellung nach der IReF-Umsetzung dargestellt.
Vorhandene Implementierungen von Banks‘ Integrated Reporting Dictionary (BIRD), einem von der EZB vorgeschlagenen System zur Datenharmonisierung und -modellierung, unterstützen dabei die IReF-konforme Zulieferung in die IT-Systeme des Regulators.

 

Aufsichtliches Meldewesen – aktuelles Schema

 

Das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen des bestehenden regulatorischen Berichtswesens ist somit für alle Stakeholder unbefriedigend. Schließlich müssen die datenaufnehmenden Aufsichtsorgane in aufwendigen Auswertungsprozessen ein konsistentes und aussagekräftiges Bild der nationalen und europäischen Finanzstabilitätsrisiken erzeugen. Abhilfe soll der von der Europäischen Kommission beschlossene integrierte Berichtsrahmen schaffen, allgemein als Integrated Reporting Framework (IReF) bezeichnet.

 

Aufsichtliches Meldewesen mit IReF

Welches Kompetenzprofil wird für eine erfolgreiche IReF-Umsetzung benötigt?

IReF macht eine umfassende Überführung des Datenhaushalts eines Finanzinstituts in ein regulatorisch vorgegebenes, logisches und schließlich technisches Datenmodell notwendig. Das verlangt weit mehr Umsetzungswissen als das Bereitstellen eines weiteren Berichts durch das Meldewesen. Denn zusätzlich zu den bankfachlichen Inhalten bekommen durch die aufsichtlich verbindlich vorgegebene IReF-Modellierung etliche daten- und prozesstechnisch relevante Aspekte ein deutlich stärkeres Gewicht. Dies betrifft beispielsweise Schlüsselfragen, die Eliminierung von Redundanzen, die Prüfung auf Konsistenz der Lieferinhalte oder das Design von Data-Warehouse-Architekturen. Das hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil des Implementierungsteams. Zusätzlich sollten Synergieeffekte aus der IReF-Umsetzung geprüft werden, da der Informationsgehalt aus Datensammlung und -aufbereitung auch Chancen für die bankinternen Berichtsprozesse bietet.

Derzeit ist von einem Beginn der IReF-Umsetzungsphase ab 2024 auszugehen, Go-live wäre dann 2027. Allerdings stellt IReF einen echten Paradigmenwechsel dar, weg von der einzelnen Meldung hin zur Informationsübertragung in einen regulatorisch vorgegebenen Datenhaushalt. Daher sind eine Prüfung der aktuellen Ist-Situation und die Planung des bevorstehenden Transformationsprozesses bereits heute angezeigt. Die PPI AG hat in zahlreichen regulatorischen Projekten ihre technische, bankfachliche sowie Methoden- und Umsetzungskompetenz unter Beweis gestellt. Die Experten von PPI stehen für Fragen zum IReF-Transformationsprozess jederzeit gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns an!

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