Die Europäische Bankenaufsicht fordert in ihren neuen Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Risikomanagement. Für die Erfüllung der regulatorischen Vorgaben müssen Banken ihre Prüfungs- und Überwachungsprozesse anpassen.
Klimawandel und Umweltverschmutzung belasten die Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten zunehmend. Damit steigt auch die Gefahr für Unternehmen, durch die Folgen in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen oder gar ihre Geschäftsgrundlage zu verlieren. Die Konsequenz für Banken sind Forderungsausfälle. Daher hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) in ihren neuen Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung die angemessene Berücksichtigung der sogenannten ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance) aufsichtsrechtlich normiert.
In der abgestuften vierjährigen Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Leitlinien (siehe Grafik) kommt auf die Banken eine Menge Arbeit zu. Sie müssen unter anderem
Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Leitlinien ist nicht zuletzt ein solides Datengerüst hinsichtlich der ESG-Risiken der Kreditnehmer. Dabei werden die veröffentlichten und die freiwillig bereitgestellten Informationen häufig nicht ausreichen. Auch andere Quellen wie Social Media, Internetdaten oder Satellitenbilder sind heranzuziehen. Für die Auswertung dürften daher zunehmend Lösungen aus der Künstlichen Intelligenz (KI) gefragt sein. Die Institute sollten die Existenz der ESG-Risiken anerkennen und solide strategische Prozesse entwickeln, um mit ihnen umzugehen.
Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Risikofaktor Nachhaltigkeit“ (Autor: Aristedeus Tumaini - Senior Consultant, PPI AG) auf dem Fachportal Springer Professional im Themenbereich Finance + Banking.
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