Die Aufsicht reagierte auf die Finanzkrise von 2008 nicht nur mit der Einführung von quantitativen Liquiditätskennzahlen, sondern auch mit umfangreichen qualitativen Vorgaben. Als Pendant zum internen Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) wurde mit dem Leitfaden zum ILAAP ein Regelwerk für die Liquiditätsausstattung geschaffen und 2018 aktualisiert.
Die neuen Regelungen werden im Rahmen des SREP-Prozesses ab 2019 zur Anwendung kommen. Neben der Liquiditätsausstattung stehen auch Datenmanagement und Refinanzierung auf dem Prüfstand. Analog zum ICAAP sind die Anforderungen im Rahmen des ILAAP in sieben Grundsätze untergliedert:
Wie beim ICAAP steht auch beim ILAAP das Wechselspiel zwischen der normativen und der ökonomischen Perspektive im Zentrum des Leitfadens. Die quantitativen regulatorischen Kennziffern quantitative Liquiditätskennzahlen müssen mit den ökonomischen Abschätzungen für Zu- und Abflüsse in Einklang gebracht werden. Umgekehrt sind für die regulatorischen Kenngrößen Projektionen zu erstellen, in die langfristige Szenarien für die Geschäftsentwicklung einfließen. Im Rahmen solcher Szenarioanalysen verlangt die Aufsicht von den Banken widerstandsfähige Liquiditäts- und Refinanzierungspläne über einen Zeitraum von drei Jahren. Diese haben ebenso normale wie adverse wirtschaftliche Entwicklungen abzudecken.
Bereits die Einführung von LCR und NSFR verlangte Banken erhebliche Investitionen in Prozesse, Systeme und Datenhaltung ab. Die Verzahnung mit dem internen Steuerungskreislauf, wie ihn der ILAAP Leitfaden verlangt, macht weitere Anstrengungen und Mittel erforderlich.
PPI unterstützt Sie dabei, ein Konzept für die notwendige Anpassung der Liquiditätssteuerung zu erstellen und es umzusetzen.