Im Oktober 2017 hat die deutsche Bankenaufsicht die 5. MaRisk-Novelle verabschiedet. Im Nachgang dazu wurde 2018 ein neuer Risikotragfähigkeitsleitfaden veröffentlicht. Für eine Übergangsperiode kann zur Steuerung der Risikotragfähigkeit noch der verbreitete Going-Concern-Ansatz verwendet werden. Mittelfristig kommen jedoch auch kleinere Banken nicht daran vorbei, den Paradigmenwechsel zum ICAAP-Ansatz der EZB zu vollziehen.
Der neue RTF-Leitfaden folgt den Prämissen des ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Damit führt er auch die dort etablierten zwei Perspektiven ein: die normative Kapitalplanung und die ökonomische Risikotragfähigkeit. Beide lassen sich nur bedingt mit den Ansätzen der bisherigen RTF-Steuerung vergleichen, dem gängigen Going Concern und dem Gone Concern.
1. Der normative Ansatz
Der normative Ansatz soll die Fortführung der Bank aus regulatorischer Sicht gewährleisten. Im Kern der Betrachtung steht daher die Einhaltung der regulatorischen Kapitalquoten, ergänzt um Vorschaurechnungen für einen Zeitraum von drei Jahren. Darüber hinaus müssen auch adverse Geschäftsszenarien berücksichtigt werden.
Damit folgt dieser Ansatz der simulationsbasierten Logik der EBA-Stresstests. Eigenmittel und die gewichteten Risikoaktiva (RWA) in den adversen Szenarien sind konsistent zu prognostizieren.
Daraus resultiert eine hohe methodische Komplexität, die vor allem ein gutes Zusammenspiel der verschiedenen Organisationseinheiten einer Bank voraussetzt.
2. Die ökonomische Perspektive
Die ökonomische Perspektive kann als Weiterführung bisheriger barwertiger ökonomischer RTF-Ansätze betrachtet werden. Alle wesentlichen Risiken, vorzugsweise in VaR-Ansätzen quantifiziert, werden einer ökonomisch definierten Risikotragfähigkeit gegenübergestellt. Die Modellwahl für die Quantifizierung und der Validierungsprozess müssen der Größe der Bank und der Komplexität des Geschäftsmodells angemessen sein.
Insbesondere ist sorgfältig zu begründen, wenn für einzelne Risiken keine ökonomische Kapitalunterlegung vorgesehen ist oder Diversifikationseffekte zwischen einzelnen Risikoarten berücksichtigt werden. Für kleinere Institute stellt die Aufsicht die Option auf einen „Säule-I-Plus-Ansatz“ in Aussicht.
Generell müssen bei den Analyse- und Reportingprozessen des übergreifenden Risikomanagements und der RTF-Steuerung die Baseler Grundsätze zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich besonders für kleinere Institute erheblicher Handlungsbedarf. PPI unterstützt ihre Kunden beim Aufbau einer aufsichtskonformen RTF-Steuerung.
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