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Quantitative Bankenaufsicht, Basel III, Kreditrisiken, Marktrisiken, Basel-IV-Paket
Quantitative Bankenaufsicht
Die Erweiterung von Basel III – neue Paradigmen bis 2022
Die Basel-III-Reformen von 2010 waren die Reaktion der Aufsicht auf die globale Finanzkrise von 2008. Eine schnelle Reaktion und daher unvollständig. Aus diesem Grund wurde Basel III Ende 2017 um weitere Anforderungen ergänzt (inoffiziell auch als Basel-IV-Paket bezeichnet). Diese Ergänzungen beschränken die Variation in der Berechnung gewichteter Risikoaktiva (RWA) und reduzieren die Wahlfreiheit bei internen Modellen. Sie sollen im Ergebnis zu einer größeren Vergleichbarkeit der Eigenkapitalunterlegung führen. Sicher nicht das letzte Wort der Aufsicht, Fortsetzung folgt ...
Das Basel-III-Reformpaket und seine Ergänzungen stellen zahlreiche Anforderungen an die RWA, Liquiditätskennziffern wie LCR und NSFR sowie die Verschuldungsobergrenze. Im Einzelnen gliedern sich die neuen Regelungen in vier Bereiche: Von 2017 bis 2019 steigen die Anforderungen an die Kapitalmittel und -instrumente schrittweise. Neue Vorschriften zur Berechnung von LCR und NSFR werden ab 2019 voll wirksam.
Eine Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) für global agierende Banken (GSIBs) wird eingeführt, deren finale Vorgaben 2022 in Kraft treten. Schließlich wurden Ende 2017 die Regeln zur RWA-Berechnung deutlich ergänzt. Damit besteht erheblicher Anpassungsbedarf für die Eigenkapitalunterlegung bei Kredit- und Marktrisiken sowie bei operationellen Risiken.
Die Deadline für die Umsetzung ist 2022 – angesichts der Fülle an Pflichten ein ehrgeiziges Ziel für viele Banken.
PPI unterstützt Banken bei der Bewertung und Umsetzung der quantitativen Anforderungen seitens der Bankenaufsicht. Dabei begleiten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Ob Standardansatz oder Ansatz für Fortgeschrittene – die Ergänzung der Basel-III-Vorgaben für Kreditrisiken fordert den Instituten in jedem Fall massive Anstrengungen ab. Berechnungsmethoden und Meldeprozesse müssen bis 2022 an die Vorschriften angepasst werden.
Eigenkapitalunterlegung von Marktrisiken
Reduktion der Modellabhängigkeit bei der Eigenkapitalunterlegung
Nicht nur der Standardansatz ändert sich mit den neuen Regeln. Das FRTB regelt auch die Vorschriften für interne Modelle neu – ebenso wie die Abgrenzung zwischen Handels- und Bankbuch. Es gibt viel zu tun.
Eigenkapitalunterlegung von operationelle Risiken
Radikalkur – ein Standardansatz für alles
Mangelnde Kapitalunterlegung und Modelle, die nur schwer anzupassen waren, spielten laut Aufsicht eine entscheidende Rolle für die Finanzkrise. Die Lösung: einer für alles. Der neue Standardansatz verpflichtet alle Institute, ihre Eigenkapitalberechnung für operationelle Risiken anzupassen.
Liquiditätsausstattung
LCR und NSFR – leichte Berechnung, schwere Integration
Die Neuordnung der quantitativen Liquiditätsüberwachung soll die kurzfristige Solvenz sowie die längerfristige Finanzierungsstabilität der Institute sichern. Dazu dienen die beiden Kennzahlen LCR und NSFR. Ihre Berechnung ist einfach, aber die Integration in den gesamten Steuerungsprozess hat es in sich.
MREL – Regulierung von Fremdkapital
Bail-in – Gläubigerbeteiligungen im Krisenfall
Wenn Institute künftig vor der Sanierung oder Abwicklung stehen, könnte dies auch einige Fremdkapitalgeber teuer zu stehen kommen. Die Grundlage für die hinreichende Fremdkapitalausstattung bilden die „Mindestanforderungen an berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und Eigenmittel“ (MREL).