Das Basel-III-Reformpaket und seine Ergänzungen stellen zahlreiche Anforderungen an die RWA, Liquiditätskennziffern wie LCR und NSFR sowie die Verschuldungsobergrenze. Im Einzelnen gliedern sich die neuen Regelungen in vier Bereiche: Von 2017 bis 2019 steigen die Anforderungen an die Kapitalmittel und -instrumente schrittweise. Neue Vorschriften zur Berechnung von LCR und NSFR werden ab 2019 voll wirksam.
Eine Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) für global agierende Banken (GSIBs) wird eingeführt, deren finale Vorgaben 2022 in Kraft treten. Schließlich wurden Ende 2017 die Regeln zur RWA-Berechnung deutlich ergänzt. Damit besteht erheblicher Anpassungsbedarf für die Eigenkapitalunterlegung bei Kredit- und Marktrisiken sowie bei operationellen Risiken.
Die Deadline für die Umsetzung ist 2022 – angesichts der Fülle an Pflichten ein ehrgeiziges Ziel für viele Banken.