Größere Sensitivität und geringere Variation – diese beiden Ziele verfolgt die Bankenaufsicht bei der Ergänzung der Basel III-Vorgaben für Kreditrisiken. Für Banken entsteht durch diese Vorgaben ein beträchtlicher Anpassungsbedarf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Institute aktuell den Standardansatz (SA) oder den fortgeschrittenen Ansatz (IRB) verfolgen. Bis 2022 müssen Berechnungsmethoden und Meldeprozesse den Regularien angepasst werden – mit erheblichen Folgen für das benötigte Eigenkapital.
Aus der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) für Kreditrisiken ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Standardansatz und den fortgeschrittenen Ansatz. Mit den Anpassungen für den Standardansatz zielt die Bankenaufsicht auf eine erhöhte Sensitivität der RWA durch Rekalibrierung der Risikogewichte. Speziell im Immobiliensektor soll dies durch Verwendung des Beleihungsauslaufes (Loan to Value/LTV) erreicht werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Aufsicht, die Abhängigkeit von externen Ratings zu reduzieren. Hinsichtlich des fortgeschrittenen Ansatzes steht die Reduktion der Modellvarianz im Vordergrund. Dazu sollen die Einsatzmöglichkeiten für Varianten des Ansatzes eingeschränkt und Untergrenzen (Floors) für die Eigenkapitalunterlegung eingeführt werden. Für Banken bedeuten diese Vorschriften eine komplexere Berechnungslogik und womöglich eine Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung. PPI unterstützt Sie bei der Bewertung und Umsetzung der Vorschriften.
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