Die Dynamik des digitalen und regulatorischen Wandels erhöht sich - Compliance befindet sich mitten in einem Transformationsprozess: Ende Juni 2021 trat das eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) in Deutschland in Kraft, Ende 2022 soll die EU Verordnung MiCA (Markets in Crypto Assets) zur Anwendung kommen, im April 2021 hat die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für einen Rechtsrahmen zum Thema künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“) vorgelegt und Ende Juni hat die BaFin die erste Erlaubnis für die neue Finanzdienstleistung des Kryptoverwahrgeschäfts erteilt.
Diese Initiativen sind die Umsetzungen von bereits seit einiger Zeit verfolgter Strategien, bspw. der Blockchain-Strategie der Bundesregierung , dem Digital Finance Package der EU und der europäischen KI-Strategie.
Es scheint daher unerlässlich, sich mit diesen Themen, regulatorischen Texten und vor allem den neuen Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen. Der heutige Artikel unserer RegTech Beitragsserie soll daher auch als Nachschlagewerk und Glossar dienen und ein Auseinandersetzen mit den Themen inkl. dem praktischen Bezug ermöglichen. Im zweiten Teil greifen wir einige Themen, ihre Bedeutung und praktischen Einsatzbereich dann gezielt auf.
Strategie der Bundesregierung zur Chancennutzung der Blockchain-Technologie und Ausschöpfung ihres Potenzials für die digitale Transformation mit fünf Themenfeldern:
Dabei ist die Bundesregierung dem Prinzip der Technologieneutralität verpflichtet.
Offenes Ökosystem (open source) aus dezentralen Anwendungen im Blockchain-Bereich mit Nutzung von Smart Contracts, was digitale Finanzdienstleistungen ohne zentrale Finanzintermediäre ermöglicht. Anwender können digitale Assets handeln (dezentralisierte Börsen), leihen (Kreditaufnahme) und Bankdienstleistungen tätigen.
Digitale Werte, die nicht von Zentralbanken oder öffentlichen Stellen ausgegeben oder garantiert werden. Auch sind sie gesetzlich nicht als Geld oder Währung anzusehen. Unter den Begriff digitale Assets fallen Kryptowährungen, tokenisierte Assets und Kryptowertpapiere.
Digitale Finanzstrategie und Gesetzesvorschläge zu Kryptowerten und digitaler Belastbarkeit. Damit soll ein wettbewerbsfähiger EU-Finanzmarkt gestaltet werden, der Bürgern Zugang zu innovativen Finanzprodukten ermöglicht und gleichzeitig Verbraucherschutz und Finanzstabilität gewährleistet.
Insgesamt vier Ziele werden prioritär im Rahmen der digitalen Transformation verfolgt:
Weitere Begebungsform eines klassischen Wertpapieres. Die Begebung erfolgt vom Emittenten in Form einer Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregisters anstelle der Ausstellung einer Wertpapierurkunde. Ein elektronisches Wertpapier gilt als Sache im Sinne des BGB (nur so kann das deutsche Sachenrecht zur Anwendung kommen).
Aufbewahrungsort der Wertpapierurkunde eines elektronischen Wertpapiers (Ersatz für die Wertpapierurkunde). Dies kann ein zentrales Register als auch ein Kryptowertpapierregister sein.
In Deutschland in Kraft getreten am 10.06.2021
Dienstleister, bei denen der Handel mit und die Verwahrung von Kryptowerten möglich ist (inklusive Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, Tausch und Platzierungen von Kryptowerten, Annahme, Übermittlung, Ausführung von Aufträgen sowie Beratung zu Kryptowerten. Je nach Anbieter können unterschiedliche Kryptowerte gehandelt werden.
* Begrifflichkeit aus der MiCA-Verordnung. Aufgrund der nicht finalen Fassung zum Stand der Veröffentlichung des Artikels basiert die Erläuterung auf dem aktuellen Entwurf.
Wichtige Abgrenzung zur Verwahrung von Kryptowertpapieren (die Verwahrung dieser unterliegt dem Depotgesetz).
Kryptoverwahrgeschäft bezieht sich auf die Verwahrung, Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte für andere zu halten, zu speichern oder zu übertragen.
Pendant zum elektronischen Wertpapierregister für Kryptowertpapiere.
Kryptographische Werte, die auf keinem physischen Vermögenswert beruhen, da sie von Grund auf schon digital sind. Können über sogenannte Börsen gehandelt werden und beruhen auf der Blockchain bzw. der Distributed Ledger Technology (DLT)
Digitale Darstellung von Werten und Rechten auf Basis von DLT. Manche Kryptowerte können Finanzinstrumente gemäß WpHG sein.
* Begrifflichkeit aus der MiCA-Verordnung. Aufgrund der nicht finalen Fassung zum Stand der Veröffentlichung des Artikels basiert die Erläuterung auf dem aktuellen Entwurf.
Unterart des elektronischen Wertpapiers, das in ein Kryptowertpapierregister eingetragen ist. Diese Wertpapiere sind technologieunabhängig und müssen nicht auf Distributed Ledger Technologie basieren. Ein Kryptowertpapier kann nicht gleichzeitig auch ein Zentralregisterwertpapier sein.
Neue Finanzdienstleistung: Man führt ein Kryptowertpapierregister, wenn man vom Emittenten gegenüber dem Inhaber als sog. registerführende Stelle benannt wird. Die Registerführung benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Es werden hieran einigermaßen hohe Anforderungen gestellt.
Verordnung zur EU-weiten einheitlichen Regelung im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets mit folgenden Zielen:
Insbesondere sind Regelungen enthalten zu Krypto-Assets, E-Token, Digitale Token, Asset-referenced (vermögenswertbezogene) Token, Utility Token sowie Marktvorschriften und Aufsichtskompetenzen. Nicht Bestandteil der Regelung sind Security Token Offerings; vielmehr ist eine Abgrenzung hierzu und dem Anwendungsbereich der MiFID enthalten.
** Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels liegt noch keine finale Fassung der Verordnung vor. Die Erläuterung bezieht sich auf den aktuell gültigen Entwurf.
Regulierte (im Gegensatz zu Initial Coin Offerings (ICOs) werden hier bereits bestimmte regulatorische Anforderungen berücksichtigt) und tokenisierte Vermögenswerte (gemäß BaFin um „Wertpapiere besonderer Art“) auf Blockchain-Basis. Durch niedrige Eintrittsbarrieren wird eine Möglichkeit für Anleger geschaffen, in bisher nicht zugängliche Märkte zu investieren.
Automatisch ausgelöste „Wenn-Dann-Verträge“. Die Auslösung erfolgt, wenn die vorher im Code festgelegten Bedingungen erfüllt worden sind. Basierend auf der Distributed Ledger Technologie sind diese sicher, gemeinschaftlich validiert, transparent und dezentral.
Stablecoins als eine Form von Kryptowährungen sind Krypto-Derivate mit integrierten Wertstabilisierungsmerkmalen und bilden somit einen Basiswert ab, bspw. eine Fiatwährung.
Digitale Vermögenswerte, die auf einem physischen Vermögenswert beruhen. Grundsätzlich können sowohl physische Werte wie natürliche Ressourcen, Immobilien oder Aktien digitalisiert werden, aber auch Rechte und Lizenzen an bspw. Musik oder Film.
Dient der zentralen Eintragung und Publizität von Zentralregisterwertpapieren. Dieses kann von Wertpapiersammelbanken geführt werden oder einem Verwahrer, sofern der Emittent diesen dazu ermächtigt hat.
Ein elektronisches Wertpapier, das in ein zentrales Register eingetragen ist.
Die Entwicklung rund um neue Technologien hält also in Atem – kaum ein Monat, eine Woche vergeht, in der nicht neue Themenbereiche entstehen und regulatorische Neuerungen diskutiert werden. Freuen Sie sich daher schon jetzt auf den nächsten Teil unserer Beitragsserie mit den Themen:
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