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Informationspflichten im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug

Als Zahlungsdienstleister auf der sicheren Seite

Jedes Jahr entgehen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zwei- bis dreistellige Milliardenbeträge durch Mehrwertsteuerbetrug. Abhilfe soll die Richtlinie 2020/284/EU schaffen. Zahlungsdienstleister im Sinne der PSD2 müssen den örtlichen Steuerbehörden demzufolge ab dem 1. Januar 2024 vierteljährlich bestimmte Zahlungsdaten melden.

Diese werden im zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem gesammelt, dem Central Electronic System of Payment Information, kurz CESOP. Die Informationen sollen die Mitgliedsstaaten in die Lage versetzen, den Umsatzsteuerbetrug besser zu bekämpfen, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs. Die entsprechenden Daten standen der Finanzverwaltung bislang nicht oder nicht unmittelbar zur Verfügung. Durch die Mitteilungen der Zahlungsdienstleister soll die Ermittlung betrügerischer Unternehmen deutlich schneller möglich sein.

Welche Konsequenzen ergeben sich also für Zahlungsdienstleister? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Welche Themen müssen angegangen werden und wie sieht ein realistischer Implementierungszeitplan aus? Diese und andere Fragen werden in unserer Schulung „Neues Meldewesen bei Cross-border Payments“ beantwortet.

Wir vermitteln die wichtigsten Fakten rund um die Einführung dieser neuen Meldepflicht und führen Sie als kompetente Guides durch den Informationsdschungel.

Ihre Trainer sind Benjamin Schreck und Judith Petersen.

Details zur Schulung

  • Hintergrund und Kontext zur Mehrwertsteuer-Richtlinie 2020/284
  • Betroffene Zahlungsdienstleister
  • Aufzeichnungspflicht und Auslösung der Meldepflicht
  • Unterschiede im Anwendungsbereich bei verschiedenen Payment Methoden
  • Praktische Anwendungsbeispiele auf Basis der Beispiele der European Guidelines for PSPs
  • Aggregation
  • Überblick über die Datenelemente und über das CESOP XML-Schema
  • Regeln für die Meldungsabgabe

Dauer: 1 Tag
Termine: auf Anfrage
Sprache: Deutsch oder Englisch
Preis: 995 Euro je Teilnehmer (zzgl. MwSt.)
Mindestteilnehmerzahl: 5

Bei einer Anmeldung zur Schulung bestätigen wir Ihnen diese schriftlich und senden Ihnen im Anschluss eine Rechnung über die gebuchte Leistung zu. Erst nach unserer Bestätigung wird Ihre Anmeldung verbindlich.

Sollten Sie an der gebuchten Schulung nicht teilnehmen können, erstatten wir Ihnen die Schulungsgebühren in folgenden Stufen:

  • bis zu vier Wochen vor Beginn der Schulung: voller Betrag
  • bis zu zwei Wochen vor Beginn der Schulung: 75 Prozent des Betrages

Sofern Sie weniger als zwei Wochen vor Beginn der Schulung absagen, können wir Ihnen den Betrag nicht mehr erstatten. Sie haben dann jedoch die Möglichkeit, Ihre Buchung auf eine andere Person zu übertragen.

  • Verpflegung (bei Schulungen in PPI-Geschäftsstellen)
  • Schulungsunterlagen

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Ihre Ansprechpartnerinnen

Benjamin Schreck

Ihr Ansprechpartner

Benjamin Schreck
Managing Consultant

+49 170 7037927
Benjamin.Schreck(at)ppi.de

Judith Petersen

Ihr Ansprechpartner

Judith Petersen
Senior Managerin

+49 170 5054142
Judith.Petersen(at)ppi.de