EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Die bisherige europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG sowie darauf basierende nationale Datenschutzgesetze werden durch die EU-Datenschutzgrundverordnung abgelöst.
Im Zeitalter des digitalen Wandels, in dem Versicherungsunternehmen mit Hilfe von modernen Technologien aus Kundendaten sowie Kundenverhalten vielfältige Erkenntnisse gewinnen können, steht Datenschutz immer mehr im öffentlichen Fokus.
Besonders Versicherungskunden sind sensibilisiert, da umfassende personenbezogene Daten die Vertragsgrundlage für viele Sparten in Versicherungen sind. Auf die zunehmende Erwartung der Verbraucher an die Datensicherheit reagiert neben der Versicherungsbranche nun auch die EU für alle Wirtschaftsunternehmen mit einem einheitlichen Datenschutzsiegel.
In erster Linie ist Datenschutz nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht. Demnach können Verbraucher grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem sie spezielle persönliche Informationen bekanntgeben.
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Die bisherige europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG sowie darauf basierende nationale Datenschutzgesetze werden durch die EU-Datenschutzgrundverordnung abgelöst.
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Claudia Grüber
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