Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Versicherern nimmt in den kommenden Jahren stetig zu und stellt dabei hohe Anforderungen an Daten, Methoden und Prozesse.
So ist die Offenlegungsverordnung (SFDR) für Versicherungsanlageprodukte zwar bereits seit dem 10. März 2021 anzuwenden, ab dem 1. Januar 2023 gelten aber die technischen Regulierungsstandards (RTS), die dann deutlich höhere Anforderungen an Inhalte, Methoden und Berichtsformate stellen. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendung der seit Anfang 2022 gültigen Taxonomie-Verordnung auf die sogenannten Artikel 8- und Artikel 9-Produkte.
Aus der Taxonomie-Verordnung ergeben sich auch Anforderungen an das Non-financial Reporting im Rahmen der CSR-Richtlinie (bzw. Non-financial Reporting Directive NFRD). Für Versicherer ist noch eine Übergangszeit bis Ende 2023 vorgesehen, ab 1. Januar 2024 müssen aber auch Versicherer die vollständige Taxonomie-Konformität anhand der in Teilen bereits veröffentlichten technischen Bewertungskriterien prüfen. Die zukünftige Erweiterung der Inhalte im Non-financial Reporting durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Geschäftsjahr 2024 die Herausforderungen im Berichtswesen für betroffene Unternehmen nochmals vergrößern.
Mit der Offenlegungsverordnung 2019/2088 werden Finanzinstitute verpflichtet, nachhaltigkeitsbezogene Informationen sowohl auf Unternehmens- wie auch auf Produktebene zu veröffentlichen. Dies betrifft neben der Webseite auch vorvertragliche Informationen und periodische Berichte. Große Teile der Verordnung sind bereits am 10. März 2021 in Kraft getreten, allerdings erhöht sich durch die Regulatory Technical Specifications der Detailgrad der geforderten Information zum 1. Januar 2023 noch einmal deutlich. Der erste Report zu den Principal Adverse Impacts auf Unternehmensebene ist bis Ende Juni 2023 zu erstellen.
Mit der Taxonomie-Verordnung wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen, um ein gemeinsames Verständnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten entlang von sechs definierten Umweltzielen zu verwenden. Die Taxonomie-Verordnung ergänzt einerseits die Berichtspflichten im Rahmen der Offenlegungsverordnung für sogenannte Artikel 8- und Artikel 9-Produkte: Insbesondere ist hier ab 1. Januar 2023 nach den sogenannten Regulatory Technical Specifications und für alle sechs Umweltziele anzugeben, wie und in welchem Umfang die dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen solche in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten sind. Auf der anderen Seite ergänzt die Taxonomie-Verordnung die Berichtspflichten im Non-financial Reporting gemäß CSR-Richtlinie (die in Kürze durch die Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD abgelöst wird): Hier ist insbesondere anzugeben, welcher Anteil der Tätigkeiten des Unternehmens als ökonomisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung einzustufen ist; bis Ende 2023 beschränkt sich der Inhalt für Banken und Versicherungen allerdings auf Taxonomie-Konformität und auf die ersten beiden Umweltziele. Aktuell sind auch nur für die ersten beiden Umweltziele technische Bewertungskriterien definiert (DVO 2021/2139), die Finalisierung entsprechender Kriterien für die weiteren Umweltziele wird Ende 2022 erwartet.
Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 ihren Entwurf für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die die bisher geltende Non-financial Reporting Directive (NFRD) bzw. CSR-Richtlinie ersetzen soll (in Deutschland seit 2017 durch das CSR RUG anzuwenden). Europäischer Rat und Parlament haben sich im Juni 2022 (vorläufig) auf einen Entwurf geeinigt, der Änderungen am Kommissionsentwurf vorsieht. Geplant ist, die CSRD noch bis Ende 2022 in nationales Recht zu überführen, so dass die dann deutlich umfänglichere Berichterstattung in 2025 (d.h. für das Geschäftsjahr 2024) – zunächst für große Unternehmen wie auch Banken und Versicherungen – starten könnte. EFRAG erarbeitet aktuell European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu wesentlichen Berichtsinhalten; der Veröffentlichung erster Entwürfe in Q1 2022 ist eine erste Konsultation bis zum 8. August 2022 gefolgt.
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